Notbetreuung

Ab Montag, 16.03.2020, soll landesweit an Kitas und Schulen eine Notbetreuung grundsätzlich vorgehalten werden. Dabei sollen an jeder Schule höchstens 15 Kinder in Gruppen zu 5 Kindern von 08.00 bis 16.00 Uhr in jeweils eigenen Gruppenräumen betreut werden.

Eine Notbetreuung kommt nur für ganz wenige Kinder in Betracht, deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen) sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist. Innerhalb von drei Tagen müssen die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.

Der Antrag ist möglichst bis Montag, 16.03.2020, bis 15.00 Uhr bei der Schule einzureichen, die die Anmeldungen dann an den Landkreis Neunkirchen weiterleitet, der über den Antrag entscheidet.

Hinweispapier des MBK zur Notbetreuung vom 14.03.2020
Antragsformular Notbetreuung.pdf
Antragsformular Notbetreuung.doc

Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigte, vorrangig eine eigenorganisierte häsuliche Betreuung sicherzustellen. Das Angebot der Notbetreuung kann nur für besondere Ausnahmefälle
gelten.

Schreiben der Bildungsministerin Streichert-Clivot

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