Wie bereits mit dem Elternbrief des MBK vom 18.05.2021 informiert wurde, hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 18.05.2021 die landesrechtlichen Regelungen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien angepasst. Diese Anpassung sieht vor, dass soweit das Bundesinfektionsschutzgesetz unterhalb des Schwellenwertes von 100 keine Anwendung findet, in den entsprechenden Landkreisen beziehungsweise im Regionalverband wieder schulischer Präsenzunterricht im Vollbetrieb stattfindet.
Laut Rundschreiben des MBK vom 27.05.2021 liegt u.a. im Landkreis Neunkirchen der Inzidenzwert seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100. Aus diesem Grund wird der Wechselunterricht ab dem 31. Mai 2021 ausgesetzt und der Unterricht in Vollpräsenz beginnt.
Selbstverständlich ist auch im vollständigen Präsenzbetrieb der strenge Infektionsschutz in den Schulen weiterhin gewährleistet. Er umfasst insbesondere die verpflichtende Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS–CoV–2 für alle Personen in der Schule, die Verpflichtung des Tragens eines Mundnasenschutzes und das regelmäßige Lüften in Räumen, d.h. Stoßlüftung nach 10 bis 15 Minuten und Querlüftung nach 45 Minuten, sowie die Erstellung eines Lüftungsprotokolls und die Festlegung des Jahrgangs als Kohorte. Die Abstandsregelungen gelten für den Unterricht nicht. Ab dem 31.05.2021 gilt eine aktualisierte Fassung des Musterhygieneplans für saarländische Schulen, der durch den schulischen Hygieneplan am IGI konkretisiert wird.
Diese und alle weitergehenden Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Maßnahmen sind auf der Sonderseite Corona des MBK (extern) und auf der Schulwebseite des Illtal-Gymnasiums unter der Rubrik „Corona“ aktuell zusammengestellt.